Insolvenzrecht (Jörg Franzke)

Rechtsanwalt Jörg Franzke widmet sich ausschließlich dem Insolvenzrecht aus Schuldnersicht. Er vertritt Unternehmen und Personen gegenüber Gläubigern in allen denkbaren Positionen. Der überwiegende Anteil seiner Expertise besteht darin, wie ein verschuldetes Unternehmen oder Person sich mit Hilfe des Insolvenzverfahrens bestmöglich und schnellstmöglich entschulden kann. Seit neuerem gibt es zahlreiche Varianten von Insolvenzverfahren. Franzke zeigt auf, welche für den Schuldner die besten sind.

Schutzschirmverfahren

Als erfahrener Sanierungsberater bringt Jörg Franzke angeschlagene Unternehmen auf auf Erfolgskurs zurück. Das Schutzschirmverfahren ist ein dem Insolvenzrecht zugehöriges Gerichtsverfahren und dauert ungefähr neun Monate. Das Ziel des Schutzschirmverfahren ist es, ein von Zahlungsunfähigkeit bedrohtes Unternehmen zu retten, zu entschulden und zu restrukturieren. Auch die Gläubiger sollen bestmöglich profitieren.

 

Während des Schutzschirmverfahrens steht das Unternehmen unter Gläubigerschutz. Weil der Gesetzgeber die Zerschlagung von Unternehmen verhindern will, ist das Schutzschirmverfahren staatlich gefördert. Das Unternehmen erhält drei Monatslöhne von der Arbeitsagentur bezahlt und darf weitere erhebliche Kosten einsparen.

Dank der Einsparungen wird das Unternehmen neue Liquidität aufbauen. Einen Teil davon bietet das Unternehmen am Schluss der Sanierung in einem Insolvenzplan den Gläubigern als Abfindung an. Die Erfolgsaussichten für einen Schuldenschnitts sind hoch. Gesetzliche Regelungen begünstigen Gesetzgebung begünstigt, dass der Insolvenzplan die erforderliche Mehrheit erreicht.

Jörg Franzke führt notleidende Unternehmen an der Seite der Geschäftsführung durch den gesamten Sanierungsprozess und managt das Verfahren. Er bringt das insolvenzspezifische Knowhow ein und vermittelt zwischen den Beteiligten wie Insolvenzgericht, Sachwalter, Gläubigern und Banken.

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Insolvenz in Eigenverwaltung

Die Insolvenz in Eigenverwaltung gleicht dem Schutzschirmverfahren nahezu. So wie Schutzschirmverfahren geht es auch bei der Eigenverwaltung darum, ein geschwächtes Unternehmen vor der Liquidation zu schützen.

Das Schutzschirmverfahren und die Insolvenz in Eigenwaltung verlaufen fast gleich. Einziger Unterschied ist der Status der Zahlungsfähigkeit. Das Schutzschirmverfahren ist nur zulässig, solange noch keine Zahlungsunfähigkeit besteht. Die Insolvenz in Eigenverwaltung bleibt auch für Unternehmen zugänglich, welche bereits zahlungsunfähig im insolvenzrechtlichen Sinne sind.

Im Verfahren selbst, das heißt nach dem das Insolvenzgericht das Verfahren eröffnet hat, unterscheiden sich die Insolvenz in Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren kaum. Es kommt auf die Anordnung der Eigenverwaltung an, sodass die Geschäftsführung handlungsfähig bleibt. Die Eigenverwaltung bleibt in beiden Verfahren bewährleistet.

Seit Einführung der Insolvenz in Eigenverwaltung im Jahr 2012 habe ich nahezu 70 Verfahren beantragt und begleitet. Ich bilde mir ein, dass ich auch Sie aufgrund meiner Erfahrung und Erfolge ganz gut beraten kann.

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Insolvenzplan, Planinsolvenz (Jörg Franzke)

Der Insolvenzplan oder auch Planinsolvenz genannt, ist eine rechtliche Methode um ein Insolvenzverfahren schnell zu beenden. Klug eingesetzt kann der betroffene Schuldner die mehrjährige Laufzeit eines Insolvenzverfahrens auf wenige Monate verkürzen. Der Insolvenzplan verkürzt jede Art von Insolvenzverfahren insbesondere die Privatinsolvenz, Regelinsolvenz, GmbH-Insolvenz, Schutzschirmverfahren und Insolvenz in Eigenverwaltung.

Der Insolvenzplan ist ein Vertrag mit den Gläubigern. Schuldner und Gläubiger einigen sich auf eine Quote von wenigen Prozent. Der Schuldner bezahlt die Quote, die Gläubiger verzichten auf den Rest und das Gericht beendet sofort das Insolvenzverfahren.

Bei Unternehmensinsolvenzen wird die Quote des Insolvenzplans üblicherweise mittels Abschöpfung der Liquidität gebildet. Bei Privatinsolvenzen hingegen besteht die Quote aus einer Sonderzahlung einer dritten Person. Voraussetzung ist, dass die Quote des Insolvenzplans die Gläubiger besser stellt, als jede andere Verwertungsalternative. Dies ermittle ich für Sie in einer Vergleichsrechnung.

Der Vorteil des Insolvenzplans im Gegensatz zu einem zivilrechtlichen Schuldenvergleich besteht darin, dass nicht jeder Gläubiger zustimmen muss. Die Mehrheit der im Abstimmungstermin anwesenden Gläubiger reicht bereits aus. Gläubiger ohne Beteiligung und überstimmte ablehnende Gläubiger müssen die Quote des Insolvenzplans akzeptieren.

Die Investition in einen Insolvenzplan lohnt sich. Von ungefähr 100 Insolvenzplänen sind erfahrungsgemäß um die 95 Pläne erfolgreich.

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Formularservice für den Insolvenzantrag

Wer Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz beantragen will, muss zum Anwalt oder Schuldenberatung. Doch das geht einfacher! Befreien Sie sich online aus den Schulden. Hier finden Sie Formulare für den Insolvenzantrag, die Ihnen garantiert weiterhelfen.

01 – Online-Formular für die Privatinsolvenz

Das Formular Privatinsolvenz verwenden Sie, wenn Sie nicht selbständig sind. Oder wenn Sie selbständig waren, aber maximal 19 Gläubiger haben.
Zum Formular für die Privatinsolvenz

02 – Online-Formular für die Regelinsolvenz

Sind Sie Einzelunternehmer oder Freiberufler, verwenden Sie das Online-Formular für die Regelinsolvenz. Die Gläubigerzahl ist unbegrenzt.
Zum Formular für die Regelinsolvenz

03 – Online-Formular für die GmbH-Insolvenz

Als Geschäftsführer einer GmbH, UG, usw. können Sie für Ihre Gesellschaft hier die Insolvenz einfach und unkompliziert anmelden.
Zum Formular für die GmbH-Insolvenz

04 – Insolvenz anmelden mit der Schuldenfrei-App

Hier meine Schuldenfrei-App herunterladen. Mit der App wickeln Sie die Insolvenz-Anmeldung besonders unkompliziert nur auf Ihrem Handy ab. Probieren Sie es aus, die Nutzung der App ist kostenfrei.

Button für App Insolvenz beantragen
App für Antrag auf Privatinsolvenz