Sehr geehrter Herr Franzke,
ich befinde mich momentan in einem eröffneten Verfahren, noch keine WVP. Habe eine abgeschlossene universitäre Ausbildung, eine befristete Arbeitstelle, es wird auch ein pfändbarer Anteil an den IV abgeführt. Ich beabsichtige ein Aufbaustudium zu beginnen. Wenn ich es organisieren könnte, dass der pfändbare Anteil, die gleiche Summe wie vorher, von einem Verwandten weiter an den IV bezahlt wird und ich studiere, wird doch keiner der Gläubiger benachteiligt. Haben Sie eine Empfehlung für mich? Wie soll ich vorgehen? Oder ist es grundsätzlich nicht möglich und ich muss arbeiten?
Vielen dank für Ihre Antwort

