hallo, ich habe ein leibliches kind mit meiner exlebensfefährtin. ich muss also unterhalt zahlen natürlich für mein kind aber auch für die nicht erwerbstätige exlebensfefährtin nehme ich an - und ich tue das auch.
meine frage nun ist: ist es richtig, daß ich als pfändungsgrenze nur mein kind dazu gerechnet bekomme, obwohl ich ja für die mutter auch betreuungsunterhalt zahlen muss?
zur info - ich bin gerade dabei die regelinsolvenz beantragen zu lassen.

