von JuFaRe » Do 24. Nov 2011, 17:21
Hallo,
der Vermieter wird über die Insolvenz in Kenntnis gesetzt, sofern dieser als Insolvenzgläubiger (Absonderungsrecht) gilt. Hat der Vermieter keinerlei Ansprüche gegen Sie, ausser der monatlichen Verbindlichkeit (Miete), so besteht kein Interesse daran dem Vermieter über die Insolvenz in Kenntnis zu setzen. Allerdings ist nicht zu vergessen, dass Vermögen (Kaution) besteht, dass dem Vermieter zusteht. So hat dieser natürlich ein berechtigtes Interesse daran, die Mietkaution im Wege des Vermieterpfandrechts gegen die Insolvenz des Mieters zu sichern.
Dementsprechend hat der Vermieter auch ein Pfandrecht auf alle vom Mieter in die Wohnung eingebrachten Sachen. So sollte dem Vermieter, sofern er wie gesagt Forderungen aus Mietrückständen hat, die Möglichkeit gegeben werden, dass dieser bevorzugt befriedigt wird.
Ein Vermieter muss also sein Vermieterpfandrecht unverzüglich geltend machen.
Ich hoffe verständlich erklärt zu haben, weshalb der Schuldnerberater die Info mit dem Vermieter gegeben hat.
Mit freundlichen Grüßen