Forum zum Thema: Insolvenz, Verbraucherinsolvenz, Wohnungseigentumsrecht & Mietrecht

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wohlverhaltensphase und wohnungswechsel

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wohlverhaltensphase und wohnungswechsel

Beitragvon Juli » Do 29. Mär 2012, 21:40

sehr geehrter herr ra.franzke,
könnten sie mir bitte bei meinem problem wiedereinmal "hilfestellung" geben?
-inso mit beschluß v. 03.02.2012 aufgehoben /restschuldb.bei "guter führung"
(dank ihrer guten ,hilfreichen ratschläge, bisher alles gut überstanden...!

nun plane ich, aus persönl. gründen, einen wohnungswechsel .
ich denke an eine kl.bezahlbare mietswohnung.

- darf ich in nächster zeit umziehen...und wie muß ich mit der kaution bzw.dem
genossenschaftsanteil verfahren ?
- muß ich bei der wohnungsgen. über meine inso berichten ?

ich bedanke mich für ihre antwort.
eine persönl. meinung, IHRE ANTWORTEN sind auf den forenseiten sehr wichtig ....!
Ein schönes, erholsames Osterfest wünscht ihnen juli aus thüringen
Juli
 
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Re: wohlverhaltensphase und wohnungswechsel

Beitragvon Jörg Franzke beantwortet » Fr 30. Mär 2012, 08:24

Hallo,

wenn Sie in der Wohlverhaltensphase sind, ist ja nur noch das pfändbare Einkommen an den Treuhänder abgetreten. Das heißt, Sie können sich neu in eine Genossenschaft einkaufen, ohne dass der Treuhänder Ihnen diese Anteile als Neuerwerb wieder wegnehmen kann. Allerdings müssen Sie damit rechnen, dass die Mietkaution der alten Wohnung noch zur Insolvenzmasse geht. Dies ist der Fall, wenn der Treuhänder sich die Auszahlung der Kaution vorbehalten hat. Im Ergebnis reicht es also aus, wenn Sie Treuhänder und Gericht schriftlich von der neuen Adresse informieren, nachdem Sie umgezogen sind.

Danke für Ihren Hinweis. Ich überprüfe durchaus jede Antwort von anderen Forenmitgliedern, ob sie richtig ist und überwache alles. Ist alles richtig, lasse ich die Mitglieder untereinander diskutieren. Aber Sie haben natürlich recht, ich werde mich wieder mehr beteiligen.



Grüsse
Franzke
Jörg Franzke beantwortet
 
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Re: wohlverhaltensphase und wohnungswechsel

Beitragvon joebo » Fr 30. Mär 2012, 08:27

Auch wenn MEINE Antworten unwichtig sind.Ihre Obliegenheitspflichten wurden ihnen mitgeteilt bzw, ausgehändigt.Es ist schon immer wieder ein wenig verwunderlich wie wenig sich die Schuldner mit ihrer Inso befassen und sich immer auf andere verlassen.
joebo
 
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