sehr geehrter herr ra.franzke,
könnten sie mir bitte bei meinem problem wiedereinmal "hilfestellung" geben?
-inso mit beschluß v. 03.02.2012 aufgehoben /restschuldb.bei "guter führung"
(dank ihrer guten ,hilfreichen ratschläge, bisher alles gut überstanden...!
nun plane ich, aus persönl. gründen, einen wohnungswechsel .
ich denke an eine kl.bezahlbare mietswohnung.
- darf ich in nächster zeit umziehen...und wie muß ich mit der kaution bzw.dem
genossenschaftsanteil verfahren ?
- muß ich bei der wohnungsgen. über meine inso berichten ?
ich bedanke mich für ihre antwort.
eine persönl. meinung, IHRE ANTWORTEN sind auf den forenseiten sehr wichtig ....!
Ein schönes, erholsames Osterfest wünscht ihnen juli aus thüringen

