Forum zum Thema: Insolvenz, Verbraucherinsolvenz, Wohnungseigentumsrecht & Mietrecht

Ein Forum von Rechtsanwalt & Notar Matthias Dols und Rechtsanwalt & Insolvenzspezialist Jörg Franzke


Forum-Trailer jetzt ansehenWillkommen im Forum der Rechtsanwälte Jörg Franzke und Matthias Dols

Steuernachzahlung

Bitte stellen Sie uns hier im Forum Ihre Fragen zur Verbraucherinsolvenz, damit Ihnen die Befreiung aus den Schulden leicht und einfach gelingt.

Steuernachzahlung

Beitragvon Major » Mi 11. Apr 2012, 14:17

Ich befinde mich seit Mai 2009 in Privatinsolvenz. Vom Amtsgericht ist eine Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 30.1.2012 wurde ich vom deren Büro schriftlich aufgefordert eine Einkommenssteuererklärung für 2010 aus zustellen und beim Finanzamt ein zu reichen, was ich dann auch weisungsgemäß getan habe. Nun bekomme ich am 26.3.2012 einen weiteren Brief von diesem Büro mit einer Anlage vom Finanzamt dass ich fristgerecht bis zum 23.4.2012, 1745,41 Euro an das Finanzamt zu zahlen hätte. Ich befinde mich in einem guten Arbeitsverhältnis aber kann dennoch keine 1745 Euro aufbringen. Meine Frau hat einen Nettoverdienst von ca. 500 Euro. Es ist auch sicher kein Geheimnis das durch die Eröffnung des Inso-Verfahrens auch keine Spar oder sonstigen Guthaben mehr vorhanden sind. Ich sehe mich vollkommen außer Stande den geforderten Betrag zu entrichten. Wenn mich meine Internet-Recherchen zu einen richtigen Ergebnis geführt haben so müsste doch 1.) der Treuhänder meine Steuererklärung machen, da dort ja mein Vermögen verwaltet wird. 2.) Sollten sich dann Nachzahlungen ergeben, so sollen diese aus der zu verwaltenden Masse beglichen werden. Was ist denn nun richtig und was kann ich tun dass mir nicht auch noch das FA auf den Pelz rückt ?
Die Insolvenzverwaltung behandelt übrigens ALLE Ihre "Mandanten" wie Menschen dritter Klasse, so dass hier auch kein klärendes Gespräch stattfinden kann. Um meine Insolvenz nicht zu gefährden möchte ich mich auch nicht mit Ihr streiten.
Letztes Jahr wurde ich von Ihr aufgefordert 1500 Euro nach zu zahlen die mein Arbeitgeber nicht entrichtet hätte, es wäre durchaus Gang und Gäbe das vom Insolventen zu verlangen. Durch viel bitteln und betteln konnte ich eine Ratenzahlung von 75 Euro vereinbaren, welche mit dem Zusatz dass ich wohl sehr viel verlangen würde und sie das auch nur ausnahmsweise akzeptieren würde, akzeptiert wurde. Eine weitere Ratenzahlung, z.B. an das Finanzamt würde ich nicht aufbringen können.

Danke
Major
 
Beiträge: 2
Registriert: Mi 11. Apr 2012, 14:03

Re: Steuernachzahlung

Beitragvon joebo » Mi 11. Apr 2012, 20:31

Der Insolvenzverwalter kann durchaus den Insolaner dazu verdonnern die Steuererklärung zu machen.Sie müssen die Nachzahlungen begleichen.
joebo
 
Beiträge: 1347
Registriert: Fr 6. Mai 2011, 14:07

Re: Steuernachzahlung

Beitragvon joebo » Mi 11. Apr 2012, 20:47

So irgendwie ist was schief gelaufen.Also entscheidend ist erstmal ob sie in der WVHP sind oder im eröffneten Verfahren.Sollten sie im eröffneten Verfahren sein die Bescheide beim TH einreichen,sind sie in der WVHP haben sie wohl Pech gehabt.Grundsätzlich ist es immer ratsam zum Zeitpunkt der Eröffnung mit dem Finanzamt ziemlich auf "Null" zu sein.Das der TH von ihnen eine Nachzahlung haben will ist allerdings nicht ok,denn der Arbeitgeber ist verpflichtet den richtigen Betrag abzuführen und haftet auch dafür.Also hätte der Arbeitgeber diesen Betrag zahlen müssen.Sie könnten den Arbeitgeber verklagen.
joebo
 
Beiträge: 1347
Registriert: Fr 6. Mai 2011, 14:07

Re: Steuernachzahlung

Beitragvon joebo » Mi 11. Apr 2012, 21:33

Ok,habe ihren Beitrag nochmal richtig gelesen und daraus ergibt sich für mich folgendes:

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens entsteht ein neues Steuerschuldverhältnis gegenüber dem zuständigen Finanzamt. Seinen Ausdruck findet dies in der Vergabe von neuen Steuernummern für
die Einkommensteuer des Einzelschuldners
die Einkommen- und Umsatzsteuer bei Fortführung des Gewerbebetriebes
die Verwaltung der Insolvenzmasse durch den Insolvenzverwalter
Die ab Verfahrenseröffnung entstehenden Steuerverbindlichkeiten gelten als Neuverbindlichkeiten. Sie sind nicht Bestandteil des Insolvenzverfahrens und deshalb termingerecht zu bezahlen.
joebo
 
Beiträge: 1347
Registriert: Fr 6. Mai 2011, 14:07

Re: Steuernachzahlung

Beitragvon Pinatz » Do 12. Apr 2012, 12:56

Guten Tag Herr Major,

wenn Sie jedes Jahr ihre Steuererklärung gemacht haben, dann haben sich doch sicher aufgrund der Steuerbescheide Rückzahlungen oder Nachforderungen ergeben. Bei Nachforderungen setzt das Finanzamt Steuervorauszahlungen fest, die sich an der jeweiligen vorausgegangenen Einkommensteuer anlehnt. Wenn Sie jetzt so eine hohe Nachforderung haben, sind Sie entweder bisher nicht zu Steuervorauszahlungen veranlagt wurden oder bei Ihnen ergaben sich immer Rückzahlungen. Wenn es aber so ist, dann sollten Sie mit dem Finanzamt sprechen und mit einem Ratenzahlungsvorschlag eine Lösung anbieten. Viel Erfolg "Pinatz"
Pinatz
 
Beiträge: 56
Registriert: Di 12. Apr 2011, 11:56

Re: Steuernachzahlung

Beitragvon joebo » Do 12. Apr 2012, 17:43

Die Vorauszahlungen ergeben sich ja aus dem Arbeitsverhältnis(Lohnsteuer).Die Frage die sich stellt ist ja ob der Major im eröffneten Verfahren ist(und seit wann)oder in der WVHP.Entscheidend ist doch der Entstehungszeitraum und der Verfahrensstand.
joebo
 
Beiträge: 1347
Registriert: Fr 6. Mai 2011, 14:07

Re: Steuernachzahlung

Beitragvon Pinatz » Fr 13. Apr 2012, 06:46

@joebo, dass ist mir schon klar, es bleibt für mich trotzdem die Frage, wie kann es denn kommen, wenn der AG die Lohnsteuer abführt, dass solch eine hohe Nachforderung ansteht. Wenn das jedes Jahr ein Thema ist, sollte man sich unabhängig davon in welchem Verfahren man sich gerade befindet, beschäftigen.
Pinatz
 
Beiträge: 56
Registriert: Di 12. Apr 2011, 11:56

Re: Steuernachzahlung

Beitragvon joebo » Fr 13. Apr 2012, 08:49

Ich vermute das wird an der Steuerklassenkombinatin3/5 liegen.
joebo
 
Beiträge: 1347
Registriert: Fr 6. Mai 2011, 14:07

Re: Steuernachzahlung

Beitragvon Major » Fr 13. Apr 2012, 10:57

Ich weiss nicht ob das "rübergekommen" ist, mit "....Ich befinde mich seit Mai 2009 in Privatinsolvenz..." meine ich, dass das das Privatinsolvenzverfahren ab Mai 06 "gilt". Sprich ab diesem Zeitpunkt gingen/geht ein großer Teil meines Gehalts direkt an die Insolvenzverwalterin, ich bekomme knapp 1400 Euro Netto ausbezahlt, wie gesagt meine Frau, die meine Frau erst nach der Insolvenz wurde, mit dem enstehen der Schulden also nichts zu tun hat, bekommt Netto ca. 500 Euro ( Halbtagsstelle ), für mich ist das irgendwie unverständlich dass das FA, welches ja weiss das ich in Insolvenz bin, die Aufforderung zur Abgabe ja auch an die Insolvenzverwalterin schickte, nun 1745 Euro haben will von knapp 1900 Euro welche uns im Monat zur Verfügung stehen.

Gruß Harald ( Major)
Major
 
Beiträge: 2
Registriert: Mi 11. Apr 2012, 14:03

Re: Steuernachzahlung

Beitragvon joebo » Fr 13. Apr 2012, 14:43

Ihre Steuerangelegenheiten haben ja nichts mit der Insolvenz zu tun.Auch die Beträge die abgeführt werden haben nichts mit dem FA zu tun.Ihr zu versteuerndes Einkommen entsteht ja durch den Bruttoverdienst.Da dieses Neuschulden sind,sind diese auch durch das FA vollstreckbar und nicht restschuldbefreit.Mit viel Glück,lässt sich das FA auf eine Ratenzahlung ein.Nach meinen Erfahrungen muss das aber in 6Monaten abbezahlt werden.
joebo
 
Beiträge: 1347
Registriert: Fr 6. Mai 2011, 14:07

Nächste

Zurück zu Fragen und Antworten zur Verbraucherinsolvenz