Forum zum Thema: Insolvenz, Verbraucherinsolvenz, Wohnungseigentumsrecht & Mietrecht

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Verkauf trotz Insolvenz

Typische Rechtsfragen zum Insolvenzrecht können Sie uns über dieses Forum stellen, wie beispielsweise bei Auseinandersetzungen mit dem Insolvenzverwalter oder bei Anfechtung.

Verkauf trotz Insolvenz

Beitragvon George » So 30. Aug 2009, 21:04

Werter Herr RE Franzke.

Ich betreibe eine Arztpraxis. Das Insolvenzverfahren wurde vom Finanzamt beantragt und durch das Insolvenzgericht bestätigt. Meine Eingaben dagegen wurden abgelehnt. Der BGH, Beschluss vom 13.6.2006, "IXZB 214/05, gab meiner Beschwerde Recht und hob das Urteil auf. Leider ist das Verfahren bis heute nicht wieder aufgenommen worden. Jetzt hab ich die Faxen dicke und will meine Praxis für 1000,- und den Vertragsarztsitz, sowie den Goodwill, an eine MVZ verkaufen. Ich bin 66 Jahre und möchte noch mein Leben ein wenig genießen.

Was kann dem Käufer im schlimmsten Fall passieren?
Für eine umgehende Antwort wäre ich sehr dankbar.


MfG
George
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Re: Verkauf trotz Insolvenz

Beitragvon Jörg Franzke beantwortet » Di 1. Sep 2009, 11:01

Hallo,

Grundsätzlich haftet der Käufer nicht für Ihre Schulden. Eine Ausnahme gilt nur für Steuerschulden und Schulden bei den Sozialversicherungsträgern. Diese beiden Institutionen haben Sonderrechte bei dem Verkauf eines Unternehmens und können sich bei dem Erwerber schadlos halten, zumindest teilweise. Wie doch der etwaige Haftungsbetrag des Erwerbers sein wird, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.

Grüße
Franzke
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Re: Verkauf trotz Insolvenz

Beitragvon George » Di 6. Okt 2009, 21:15

Hallo,
welche Steuerschulden sind gemeint?

MfG
George
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Re: Verkauf trotz Insolvenz

Beitragvon Jörg Franzke beantwortet » Mi 7. Okt 2009, 18:04

Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer
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Re: Verkauf trotz Insolvenz

Beitragvon George » Mi 7. Okt 2009, 22:37

Hallo,
vielen Dank für die Antworten, sie bringen mich weiter. Übrigens eine tolle Site. Wäre ich in Berlin, wären Sie mein Anwalt.
Noch eine letzte Frage: Kann ein Rückgriff auf den Käufer, wegen des gezahlten Goodwill erfolgen, seitens des IV?

Gruß aus Bochum

George
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Re: Verkauf trotz Insolvenz

Beitragvon Jörg Franzke beantwortet » Do 8. Okt 2009, 13:35

Wenn Sie ein Regelinsolvenzverfahren machen und die Praxis unter Wert verkauft wurde: Ja. Wenn Sie Ihre selbstständige Tätigkeit vorerst nur einstellen, einen Weile warten und dann eine Verbraucherinsolvenz beantragen, haben Sie elegant die Anfechtungsrechte eines späteren IV abgeschnitten. Dann wird niemand mehr nach dem Verkaufspreis der Praxis fragen.
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Re: Verkauf trotz Insolvenz

Beitragvon George » So 11. Okt 2009, 17:54

Sehr geehrter Herr Franzke,
wie schon im ersten Post erwähnt, steht die Insolvenz laut BGH- Urteilsbegründung auf sehr wackeligen rechtlichen Füßen und hätte mit der vorhandenen Beweislage nicht eingeleitet werden dürfen. Ich suche verzweifelt eine Möglichkeit da raus zu kommen.
Wie sieht rechtlich folgendes Modell aus?

1.Ich verzichte zugunsten der MVZ auf meinen Vertragsarztsitz.
2.Ich arbeite als angestellter Arzt für 12 Monate für die MVZ gegen Gehalt.
3.Ich arbeite in meinen alten Praxisräumen.
4.Ich setze dem IV eine Frist, das Praxisinventar zu verwerten, oder lagere es aus.
Eine Inventur wurde nie durchgeführt.
5.Ich erhalte ein Handgeld (Managerbonus) damit ich für 12 Monate meine Arbeit weiter fortführe.

Die für mich entstehenden Konsequenzen interessieren mich nicht.
Welche negativen Konsequenzen hätte der Gesellschafter der MVZ zu erwarten?
Ich hoffe keine.

Einen lieben Gruß aus Bochum

George
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Re: Verkauf trotz Insolvenz

Beitragvon Jörg Franzke beantwortet » So 11. Okt 2009, 18:46

Könnte so klappen, wie Sie sich das vorstellen. Nur muss der Vermieter den IV auffordern, das Inventar zu entsorgen und nicht Sie.
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Re: Verkauf trotz Insolvenz

Beitragvon George » So 18. Okt 2009, 17:37

Hallo Herr Franzke.
1.Ändert Das Urteil des BGH nicht die Rechtslage der Insolvenz?
2.Würden Sie mir gegen Honorar einen Vertrag aufsetzen, der das Konzept aus meinen letzten Post umsetzt, das ich mit Ihrer Hilfe entwickelt habe?

Gruß George
George
 

Re: Verkauf trotz Insolvenz

Beitragvon Jörg Franzke beantwortet » Mi 21. Okt 2009, 07:33

Natürlich arbeite ich gerne mit Ihnen eine Strategie und Vertragswerke aus. Dazu reicht das Forum aber nicht aus. Deswegen schlage ich vor, dass Sie entweder ein Telefongespräch buchen oder Sie kommen zur einer Besprechung nach Berlin.
Jörg Franzke beantwortet
 
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