Werter Herr RE Franzke.
Ich betreibe eine Arztpraxis. Das Insolvenzverfahren wurde vom Finanzamt beantragt und durch das Insolvenzgericht bestätigt. Meine Eingaben dagegen wurden abgelehnt. Der BGH, Beschluss vom 13.6.2006, "IXZB 214/05, gab meiner Beschwerde Recht und hob das Urteil auf. Leider ist das Verfahren bis heute nicht wieder aufgenommen worden. Jetzt hab ich die Faxen dicke und will meine Praxis für 1000,- und den Vertragsarztsitz, sowie den Goodwill, an eine MVZ verkaufen. Ich bin 66 Jahre und möchte noch mein Leben ein wenig genießen.
Was kann dem Käufer im schlimmsten Fall passieren?
Für eine umgehende Antwort wäre ich sehr dankbar.
MfG
George

